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Niedrigere Körperschaftsteuersätze CIT 9%

Ab Januar 2019 gilt in Polen ein niedrigerer Körperschaftsteuersatz in Höhe von 9% der Besteuerungsgrundlage für andere Umsatzerlöse als Einkünfte aus Kapitalvermögen.  Diesen Satz können Steuerpflichtige anwenden, bei welchen die im Steuerjahr erzielten Umsatzerlöse einen in PLN ausgedrückten Betrag nicht überschritten haben, der dem nach dem durch NBP zum ersten Werktag des Steuerjahres bekannt gemachten Mittelkurs EUR/PLN umgerechneten Gegenwert  von 1.200.000 EUR in Abrundung auf 1.000 PLN entspricht.

Den neuen Körperschaftsteuersatz von 9% können Steuerplichtige anwenden, die den Status als kleine Steuerpflichtige haben, und auch Steuerpflichtige, die mit einer Gewerbetätigkeit beginnen, im Jahr der Aufnahme dieser Tätigkeit. Der neue Steuersatz gilt nicht u.a. für Kapitalgruppen oder Steuerpflichtige, die im Ergebnis der bestimmten Umstrukturierungsmaßnahmen entstanden sind.

Wir weisen darauf hin, dass ein kleiner Steuerpflichtiger auf dem Gebiete der Körperschaftsteuer in 2019 Steuerpflichtiger ist, dessen Umsatzerlöse (mit Umsatzsteuer) in 2018 den Betrag von  5.135.000 PLN nicht überschritten haben.

 

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