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Verrechnungspreise
Verrechnungspreise in Polen
Seit 2019 gilt in Polen neues Recht in Bezug auf die Meldung von Gesch�ften mit verbundenen Unternehmen und Erstellung der Verrechnungspreisdokumentationen.
Die polnischen Vorschriften ber�cksichtigen die OECD-Leitlinien von 2017.
Anzumelden sind die sog. einheitlichen Gesch�fte (Einnahmen und Kosten) mit allen verbundenen Unternehmen, wenn die folgenden Schwellwerte �berschritten werden:
2 Mio. PLN f�r Dienstleistungen,
10 Mio. PLN f�r Waren.
(bei der Berechnung der Schwellwerte werden Betr�ge der Gesch�fte mit verbundenen Unternehmen nicht ber�cksichtigt, die nach Art. 11n ausgeschlossen sind).
F�r derartige Gesch�fte wird die Verrechnungspreisdokumentation und eine Vergleichsanalyse vorgenommen, mit Ber�cksichtigung des Wettbewerbsumfelds - das sog. local file.
Verbundene Unternehmen
Die Verbindungen sind sehr umfassend und breit untersucht werden. Es sind kapitalm��ige, personalm��ige, famili�re sowie solche Verbindungen in Betracht zu ziehen, die sich aus k�nstlichen Eigentumsstrukturen ergeben. Die Anmeldungspflicht betrifft Gesch�fte zwischen Unternehmen, die miteinander direkt oder indirekt verbunden sind. Bei kapitalm��igen Verbindungen gilt die Schwelle von 25% der Anteile oder der Stimmrechte in den bestimmenden Organen.
Bei pers�nlichen Verbindungen gilt die tats�chliche F�higkeit der nat�rlichen Person, die Entscheidungen im Unternehmen zu beeinflussen.
Berechtigungen des Finanzamtes
F�r den Fall, dass das Finanzamt feststellen sollte, dass nicht verbundene Unternehmen
unter vergleichbaren Umst�nden das jeweiligen Gesch�ft nicht geschlossen oder ein anderes Gesch�ft vorgenommen h�tten, sch�tzt das Amt
die Eink�nfte des kontrollierten Unternehmens unter Ermittlung der markt�blichen Bedingungen eines solchen Gesch�ftes ein.
Fas Finanzamt kann auch die Einnahmen oder die Kosten aus dem kontrollierten Gesch�ft nicht anerkennen,
wenn es feststellt, dass es unter nicht markt�blichen Bedingungen durchgef�hrt wurde.
Festlegung der zus�tzlichen Steuerverbindlichkeit
Gelangt das Finanzamt infolge der Kontrolle zur �berzeugung, dass die verbundenen Unternehmen die Preise in den Gesch�ften untereinander falsch festgelegt haben,
sodass es zu einer Erh�hung der Eink�nfte oder Verminderung des Verlustes kommt, dann legt das Finanzamt eine zus�tzliche Steuerverbindlichkeit
in der H�he von 10% �ber dem normalen Einkommensteuersatz (f�r gr��ere Gesellschaften gelten h�here Sanktionen).
Verantwortung der Gesch�ftsf�hrung
F�r M�ngel bei der Anmeldung der Gesch�fte oder Einreichung der lokalen Verrechnungspreisdokumentation beim Finanzamt ist immer die gesch�ftsf�hrende
Person eines Unternehmens verantwortlich. Dabei gelten die finanzstrafrechlichen Vorschriften, d. h. bei einer Nichteinreichung der Erkl�rung �ber
die Erstellung der Dokumentation haben wir mit einer steuerlichen Straftat zu tun. Die Strafen f�r die Nichterf�llung der Pflichten k�nnen mehrere Dutzend,
ja sogar Hunderttausende Zlotys und mehr erreichen (dabei wird das Verm�gen des Verurteilten ber�cksichtigt).
Diese Verantwortung kann auf eine andere Person nicht �bertragen werden (die Erkl�rung darf nicht von einem Bevollm�chtigten eingereicht werden).
Dokumentation
Die lokale Verrechnungspreisdokumentation enth�lt die folgenden Dokumente:
- 1. Eine Schilderung des verbundenes Unternehmens;
- 2. Eine Schilderung des Gesch�ftes, darunter eine Analyse dessen Funktion, Risiken und Aktiva;
- 3. Eine Verrechnungspreisanalyse, darunter:
- a) Eine Analyse der Daten von nicht verbundenen Unternehmen oder Gesch�ften, die mit nicht verbundenen Unternehmen geschlossen werden, oder
- b) Eine Analyse mit dem Hinweis auf die �bereinstimmung der Bedingungen des kontrollierten Gesch�ftes mit den Bedingungen,
die nicht miteinander verbundene Unternehmen angenommen h�tten.
- 4. Finanzinformationen.
Ausnahmen
Von der Pflicht, die lokale Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, sind inl�ndische Rechtstr�ger befreit,
die Gesch�fte untereinander vornehmen, wenn sie beide zu besteuernde Gewinne ausweisen (Art. 11n).
Bei Dienstleistungen mit dem sog. geringen Mehrwert (Kosten + Aufschlag von mind. 5%)
wird keine Analyse der Verrechnungspreise vorgenommen (siehe Punkt Dokumentation 3a) und 3b)).
Termine
Die Informationen �ber Gesch�fte mit verbundenen Unternehmen sollten bis Ende 2020 eingereicht werden. Dieser Termin galt auch f�r
die Abgabe der Erkl�rung der Gesch�ftsf�hrung/des Vorstands �ber die vorhandene Verrechnungspreisdokumentation.
Die ausgenommenen Rechtstr�ger reichen nur die Information ein, ohne Erkl�rung.
Bei Verzug soll man die Informationen samt einer Benachrichtigung �ber die nicht termingerechte Erf�llung der Pflicht einreichen.