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Verrechnungspreise

Verrechnungspreise in Polen

Seit 2019 gilt in Polen neues Recht in Bezug auf die Meldung von Gesch�ften mit verbundenen Unternehmen und Erstellung der Verrechnungspreisdokumentationen. Die polnischen Vorschriften ber�cksichtigen die OECD-Leitlinien von 2017. Anzumelden sind die sog. einheitlichen Gesch�fte (Einnahmen und Kosten) mit allen verbundenen Unternehmen, wenn die folgenden Schwellwerte �berschritten werden:

2 Mio. PLN f�r Dienstleistungen,
10 Mio. PLN f�r Waren.

(bei der Berechnung der Schwellwerte werden Betr�ge der Gesch�fte mit verbundenen Unternehmen nicht ber�cksichtigt, die nach Art. 11n ausgeschlossen sind).
F�r derartige Gesch�fte wird die Verrechnungspreisdokumentation und eine Vergleichsanalyse vorgenommen, mit Ber�cksichtigung des Wettbewerbsumfelds - das sog. local file.

Verbundene Unternehmen

Die Verbindungen sind sehr umfassend und breit untersucht werden. Es sind kapitalm��ige, personalm��ige, famili�re sowie solche Verbindungen in Betracht zu ziehen, die sich aus k�nstlichen Eigentumsstrukturen ergeben. Die Anmeldungspflicht betrifft Gesch�fte zwischen Unternehmen, die miteinander direkt oder indirekt verbunden sind. Bei kapitalm��igen Verbindungen gilt die Schwelle von 25% der Anteile oder der Stimmrechte in den bestimmenden Organen. Bei pers�nlichen Verbindungen gilt die tats�chliche F�higkeit der nat�rlichen Person, die Entscheidungen im Unternehmen zu beeinflussen.

Berechtigungen des Finanzamtes

F�r den Fall, dass das Finanzamt feststellen sollte, dass nicht verbundene Unternehmen unter vergleichbaren Umst�nden das jeweiligen Gesch�ft nicht geschlossen oder ein anderes Gesch�ft vorgenommen h�tten, sch�tzt das Amt die Eink�nfte des kontrollierten Unternehmens unter Ermittlung der markt�blichen Bedingungen eines solchen Gesch�ftes ein. Fas Finanzamt kann auch die Einnahmen oder die Kosten aus dem kontrollierten Gesch�ft nicht anerkennen, wenn es feststellt, dass es unter nicht markt�blichen Bedingungen durchgef�hrt wurde.

Festlegung der zus�tzlichen Steuerverbindlichkeit

Gelangt das Finanzamt infolge der Kontrolle zur �berzeugung, dass die verbundenen Unternehmen die Preise in den Gesch�ften untereinander falsch festgelegt haben, sodass es zu einer Erh�hung der Eink�nfte oder Verminderung des Verlustes kommt, dann legt das Finanzamt eine zus�tzliche Steuerverbindlichkeit in der H�he von 10% �ber dem normalen Einkommensteuersatz (f�r gr��ere Gesellschaften gelten h�here Sanktionen).

Verantwortung der Gesch�ftsf�hrung

F�r M�ngel bei der Anmeldung der Gesch�fte oder Einreichung der lokalen Verrechnungspreisdokumentation beim Finanzamt ist immer die gesch�ftsf�hrende Person eines Unternehmens verantwortlich. Dabei gelten die finanzstrafrechlichen Vorschriften, d. h. bei einer Nichteinreichung der Erkl�rung �ber die Erstellung der Dokumentation haben wir mit einer steuerlichen Straftat zu tun. Die Strafen f�r die Nichterf�llung der Pflichten k�nnen mehrere Dutzend, ja sogar Hunderttausende Zlotys und mehr erreichen (dabei wird das Verm�gen des Verurteilten ber�cksichtigt). Diese Verantwortung kann auf eine andere Person nicht �bertragen werden (die Erkl�rung darf nicht von einem Bevollm�chtigten eingereicht werden).

Dokumentation
Die lokale Verrechnungspreisdokumentation enth�lt die folgenden Dokumente:

  1. 1. Eine Schilderung des verbundenes Unternehmens;
  2. 2. Eine Schilderung des Gesch�ftes, darunter eine Analyse dessen Funktion, Risiken und Aktiva;
  3. 3. Eine Verrechnungspreisanalyse, darunter:
  4. a) Eine Analyse der Daten von nicht verbundenen Unternehmen oder Gesch�ften, die mit nicht verbundenen Unternehmen geschlossen werden, oder
  5. b) Eine Analyse mit dem Hinweis auf die �bereinstimmung der Bedingungen des kontrollierten Gesch�ftes mit den Bedingungen, die nicht miteinander verbundene Unternehmen angenommen h�tten.
  6. 4. Finanzinformationen.


Ausnahmen
Von der Pflicht, die lokale Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, sind inl�ndische Rechtstr�ger befreit, die Gesch�fte untereinander vornehmen, wenn sie beide zu besteuernde Gewinne ausweisen (Art. 11n).
Bei Dienstleistungen mit dem sog. geringen Mehrwert (Kosten + Aufschlag von mind. 5%) wird keine Analyse der Verrechnungspreise vorgenommen (siehe Punkt Dokumentation 3a) und 3b)).

Termine

Die Informationen �ber Gesch�fte mit verbundenen Unternehmen sollten bis Ende 2020 eingereicht werden. Dieser Termin galt auch f�r die Abgabe der Erkl�rung der Gesch�ftsf�hrung/des Vorstands �ber die vorhandene Verrechnungspreisdokumentation.
Die ausgenommenen Rechtstr�ger reichen nur die Information ein, ohne Erkl�rung.
Bei Verzug soll man die Informationen samt einer Benachrichtigung �ber die nicht termingerechte Erf�llung der Pflicht einreichen.


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