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Verrechnungspreise

Verrechnungspreise in Polen

Seit 2019 gilt in Polen neues Recht in Bezug auf die Meldung von Geschäften mit verbundenen Unternehmen und Erstellung der Verrechnungspreisdokumentationen. Die polnischen Vorschriften berücksichtigen die OECD-Leitlinien von 2017. Anzumelden sind die sog. einheitlichen Geschäfte (Einnahmen und Kosten) mit allen verbundenen Unternehmen, wenn die folgenden Schwellwerte überschritten werden:

2 Mio. PLN für Dienstleistungen,
10 Mio. PLN für Waren.

(bei der Berechnung der Schwellwerte werden Beträge der Geschäfte mit verbundenen Unternehmen nicht berücksichtigt, die nach Art. 11n ausgeschlossen sind).
Für derartige Geschäfte wird die Verrechnungspreisdokumentation und eine Vergleichsanalyse vorgenommen, mit Berücksichtigung des Wettbewerbsumfelds

Verbundene Unternehmen

Die Verbindungen sind sehr umfassend und breit zu untersuchen. Es sind kapitalmäßige, personelle, familiäre sowie solche Verbindungen in Betracht zu ziehen, die sich aus künstlichen Eigentumsstrukturen ergeben. Die Anmeldungspflicht betrifft Geschäfte zwischen Unternehmen, die miteinander direkt oder indirekt verbunden sind. Bei kapitalmäßigen Verbindungen gilt die Schwelle von 25% der Anteile oder der Stimmrechte in den bestimmenden Organen. Bei persönlichen Verbindungen gilt die tatsächliche Fähigkeit der natürlichen Person, die Entscheidungen im Unternehmen zu beeinflussen.

Berechtigungen des Finanzamtes

F�r den Fall, dass das Finanzamt feststellen sollte, dass nicht verbundene Unternehmen unter vergleichbaren Umst�nden das jeweiligen Gesch�ft nicht geschlossen oder ein anderes Gesch�ft vorgenommen h�tten, sch�tzt das Amt die Eink�nfte des kontrollierten Unternehmens unter Ermittlung der markt�blichen Bedingungen eines solchen Gesch�ftes ein. Fas Finanzamt kann auch die Einnahmen oder die Kosten aus dem kontrollierten Gesch�ft nicht anerkennen, wenn es feststellt, dass es unter nicht markt�blichen Bedingungen durchgef�hrt wurde.

Festlegung der zus�tzlichen Steuerverbindlichkeit

Gelangt das Finanzamt infolge der Kontrolle zur �berzeugung, dass die verbundenen Unternehmen die Preise in den Gesch�ften untereinander falsch festgelegt haben, sodass es zu einer Erh�hung der Eink�nfte oder Verminderung des Verlustes kommt, dann legt das Finanzamt eine zus�tzliche Steuerverbindlichkeit in der H�he von 10% �ber dem normalen Einkommensteuersatz (f�r gr��ere Gesellschaften gelten h�here Sanktionen).

Verantwortung der Gesch�ftsf�hrung

F�r M�ngel bei der Anmeldung der Gesch�fte oder Einreichung der lokalen Verrechnungspreisdokumentation beim Finanzamt ist immer die gesch�ftsf�hrende Person eines Unternehmens verantwortlich. Dabei gelten die finanzstrafrechlichen Vorschriften, d. h. bei einer Nichteinreichung der Erkl�rung �ber die Erstellung der Dokumentation haben wir mit einer steuerlichen Straftat zu tun. Die Strafen f�r die Nichterf�llung der Pflichten k�nnen mehrere Dutzend, ja sogar Hunderttausende Zlotys und mehr erreichen (dabei wird das Verm�gen des Verurteilten ber�cksichtigt). Diese Verantwortung kann auf eine andere Person nicht �bertragen werden (die Erkl�rung darf nicht von einem Bevollm�chtigten eingereicht werden).

Dokumentation
Die lokale Verrechnungspreisdokumentation enth�lt die folgenden Dokumente:

  1. 1. Eine Schilderung des verbundenes Unternehmens;
  2. 2. Eine Schilderung des Gesch�ftes, darunter eine Analyse dessen Funktion, Risiken und Aktiva;
  3. 3. Eine Verrechnungspreisanalyse, darunter:
  4. a) Eine Analyse der Daten von nicht verbundenen Unternehmen oder Gesch�ften, die mit nicht verbundenen Unternehmen geschlossen werden, oder
  5. b) Eine Analyse mit dem Hinweis auf die �bereinstimmung der Bedingungen des kontrollierten Gesch�ftes mit den Bedingungen, die nicht miteinander verbundene Unternehmen angenommen h�tten.
  6. 4. Finanzinformationen.


Ausnahmen
Von der Pflicht, die lokale Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, sind inl�ndische Rechtstr�ger befreit, die Gesch�fte untereinander vornehmen, wenn sie beide zu besteuernde Gewinne ausweisen (Art. 11n).
Bei Dienstleistungen mit dem sog. geringen Mehrwert (Kosten + Aufschlag von mind. 5%) wird keine Analyse der Verrechnungspreise vorgenommen (siehe Punkt Dokumentation 3a) und 3b)).

Termine

Die Informationen �ber Gesch�fte mit verbundenen Unternehmen sollten bis Ende 2020 eingereicht werden. Dieser Termin galt auch für die Abgabe der Erkl�rung der Gesch�ftsf�hrung/des Vorstands �ber die vorhandene Verrechnungspreisdokumentation.
Die ausgenommenen Rechtstr�ger reichen nur die Information ein, ohne Erkl�rung.
Bei Verzug soll man die Informationen samt einer Benachrichtigung �ber die nicht termingerechte Erf�llung der Pflicht einreichen.


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